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Vorteile beim Kfz-Pfandkredit

Ein Kfz-Pfandkredit für ein Auto oder Motorrad bietet gegenüber dem Kredit über eine Bank viele Vorteile:

  • Sofort Bargeld ohne Schufa
  • Keine Einkommensüberprüfung
  • Keine weitere Verschuldung
  • Kein Krediteintrag
  • Einfach, schnell und diskret


Konditionen

Als seriöses Pfandleihhaus sind wir an die gesetzlichen Richtlinien gebunden und berechnen
die Darlehenskosten anhand dieser Vorgaben.

Kreditzins:
Dieser ist mit 1%/Monat gesetzlich festgelegt und wird je angefangenen Monat berechnet.

Kostenvergütung:

Bis zur Darlehensumme von 300,00 € ist die Gebühr vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Über
300 € Darlehensumme beträgt die Gebühr je nach Höhe der Beleihung zwischen 2,5% und
3,5% je angefangenem Monat.

Standgekosten:

Hier werden von uns nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Für die adäquate
Unterbringung Ihres Fahrzeugs entstehen die folgende Standgebühren pro Tag:

- Motorrad     2,50 €
- Gespann    3,00 €
- PKW           3,20 €
- Trailerbare Boote und Kleinflugzeuge (Einmotorig) auf Anfrage

Die Standkosten werden bei der Abholung des Pfandgutes oder mit Ende der Vertragslauf-
zeit fällig.

Für die Berechnung der Zinsen und Gebühren ist der Tag des Pfandvertragabschlusses aus-
schlaggebend. Die Standkosten werden täglich berechnet. Die Kreditzinsen werden für je-
den angebrochenen Monat als voller Monat berechnet.

Der Darlehensvertrag wird zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Wird dieser Vertrag nicht
von Ihnen verlängert oder der Wertgegenstand von Ihnen ausgelöst, kann dieser entspre-
chend der gesetzlichen Vorgaben versteigert werden.

Kostenüberblick:

PKW - Darlehensbetrag 1.000 €


Laufzeit

30 Tage

60 Tage

90 Tage

Zinsen 1%

10,00 €

20,00 €

30,00 €

Darlehensgebühr 3,5%

35,00 €

70,00 €

105,00 €

Standgebühren

96,00 €

192,00 €

288,00 €

Rückzahlungsbetrag

1.141,00 €

1.282,00 €

1.423,00 €



Motorrad - Darlehensbetrag 5.000 €


Laufzeit

30 Tage

60 Tage

90 Tage

Zinsen 1%

50,00 €

100,00 €

150,00 €

Darlehensgebühr 3,5%

175,00 €

350,00 €

525,00 €

Standgebühren

75,00 €

150,00 €

225,00 €

Rückzahlungsbetrag

5.300,00 €

5.600,00 €

5.900,00 €



Pfandgegenstände, die mit einem Wert unter 300 € beliehen werden:

bis   15,00 € Gebühren 1,00 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
bis   30,00 € Gebühren 1,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
bis   50,00 € Gebühren 2,00 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
bis 100,00 € Gebühren 2,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
bis 150,00 € Gebühren 3,00 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
bis 200,00 € Gebühren 4,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
bis 250,00 € Gebühren 5,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
Bis 300,00 € Gebühren 6,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme


Einmalige Kosten:

Für die Fahrzeugbewertung fallen einmalige Kosten an, die je nach Aufwand berechnet
werden. Auch bei Fahrrädern oder Elektroartikeln können einmalige Bewertungskosten
entstehen,  wenn eine Wertermittlung  bei dem betreffenden Objekt  nur mit  hohem
Aufwand zu bewerkstelligen ist (z.B. Funktionstest usw.). Diese Bewertungskosten sind
auch dann  sofort zu entrichten,  wenn es nicht zum  Abschluss eines Pfandvertrages
kommt.

Sollte das Pfandstück nicht fristgerecht ausgelöst oder verlängert werden, kann es eben-
falls zur Erhebung von weiteren einmaligen Kosten kommen. Bei einer Versteigerung fal-
len zum Beispiel Inserats und Auktionskosten an, die dann ebenfalls dem Verpfänder in
Rechnung gestellt werden.