|

Konditionen
Als seriöses Pfandleihhaus sind wir an die gesetzlichen Richtlinien gebunden und berechnen die Darlehenskosten anhand dieser Vorgaben.
Kreditzins: Dieser ist mit 1%/Monat gesetzlich festgelegt und wird je angefangenen Monat berechnet.
Kostenvergütung:
Bis zur Darlehensumme von 300,00 € ist die Gebühr vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Über 300 € Darlehensumme beträgt die Gebühr je nach Höhe der Beleihung zwischen 2,5% und 3,5% je angefangenem Monat.
Standgekosten:
Hier werden von uns nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Für die adäquate Unterbringung Ihres Fahrzeugs entstehen die folgende Standgebühren pro Tag:
- Motorrad 2,50 € - Gespann 3,00 € - PKW 3,20 € - Trailerbare Boote und Kleinflugzeuge (Einmotorig) auf Anfrage
Die Standkosten werden bei der Abholung des Pfandgutes oder mit Ende der Vertragslauf- zeit fällig.
Für die Berechnung der Zinsen und Gebühren ist der Tag des Pfandvertragabschlusses aus- schlaggebend. Die Standkosten werden täglich berechnet. Die Kreditzinsen werden für je- den angebrochenen Monat als voller Monat berechnet.
Der Darlehensvertrag wird zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Wird dieser Vertrag nicht von Ihnen verlängert oder der Wertgegenstand von Ihnen ausgelöst, kann dieser entspre- chend der gesetzlichen Vorgaben versteigert werden.
Kostenüberblick:
PKW - Darlehensbetrag 1.000 €
Laufzeit |
30 Tage
|
60 Tage
|
90 Tage
|
|
Zinsen 1%
|
10,00 €
|
20,00 €
|
30,00 €
|
|
Darlehensgebühr 3,5%
|
35,00 €
|
70,00 €
|
105,00 €
|
|
Standgebühren
|
96,00 €
|
192,00 €
|
288,00 €
|
|
Rückzahlungsbetrag
|
1.141,00 €
|
1.282,00 €
|
1.423,00 €
|
Motorrad - Darlehensbetrag 5.000 €
Laufzeit |
30 Tage
|
60 Tage
|
90 Tage
|
|
Zinsen 1%
|
50,00 €
|
100,00 €
|
150,00 €
|
|
Darlehensgebühr 3,5%
|
175,00 €
|
350,00 €
|
525,00 €
|
|
Standgebühren
|
75,00 €
|
150,00 €
|
225,00 €
|
|
Rückzahlungsbetrag
|
5.300,00 €
|
5.600,00 €
|
5.900,00 €
|
Pfandgegenstände, die mit einem Wert unter 300 € beliehen werden:
bis 15,00 € Gebühren 1,00 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme bis 30,00 € Gebühren 1,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme bis 50,00 € Gebühren 2,00 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme bis 100,00 € Gebühren 2,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme bis 150,00 € Gebühren 3,00 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme bis 200,00 € Gebühren 4,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme bis 250,00 € Gebühren 5,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme Bis 300,00 € Gebühren 6,50 € zzgl. 1% Zins der Kreditsumme
Einmalige Kosten:
Für die Fahrzeugbewertung fallen einmalige Kosten an, die je nach Aufwand berechnet werden. Auch bei Fahrrädern oder Elektroartikeln können einmalige Bewertungskosten entstehen, wenn eine Wertermittlung bei dem betreffenden Objekt nur mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen ist (z.B. Funktionstest usw.). Diese Bewertungskosten sind auch dann sofort zu entrichten, wenn es nicht zum Abschluss eines Pfandvertrages kommt.
Sollte das Pfandstück nicht fristgerecht ausgelöst oder verlängert werden, kann es eben- falls zur Erhebung von weiteren einmaligen Kosten kommen. Bei einer Versteigerung fal- len zum Beispiel Inserats und Auktionskosten an, die dann ebenfalls dem Verpfänder in Rechnung gestellt werden.
|